Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck "Anlage EÜR" muss dabei elektronisch authentifiziert an das Finanzamt gesendet werden.
In einem wichtigen Grundsatzurteil hat aktuell das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), klargestellt, dass virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token zu den Wirtschaftsgütern zählen, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können. Im Streitfall ging es konkret um Bitcoin, Ethereum und Monero. Die Entscheidung betrifft aber auch andere Kryptowährungen wie Ripple, Binance Coin oder Tether.
Seit Ende 2022 steht das „Gesetz zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie“ im Bundesgesetzblatt. Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen ab 2024 beschleunigt werden. Aus Sicht von Experten sind die Neuregelungen zwar kein großer Wurf, aber Schritte in die richtige Richtung.
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt Anwendungsfragen hierzu beantwortet.
Die Finanzverwaltung und die Arbeitgeber als Lohnabrechner werden durch eine großzügige Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums spürbar entlastet. Danach gilt im Zusammenhang mit der Erstattung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen, dass Abweichungen zwischen dem Antrags- und Erstattungsvolumen von 200 € pro Quarantänefall als steuer- und sozialversicherungsfrei i. S. des § 3 Nr. 25 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt werden dürfen.
Mit dem JStG 2022 hat es zahlreiche Änderungen bei der Einkommensteuer gegeben. Hervorzuheben sind die Verbesserungen beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale sowie die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen und die Erhöhung der Abschreibung für Wohnimmobilien. Wir geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Neuerungen.
Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den aktuellen Stand gebracht und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie die Gesetzesänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) eingearbeitet.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an. Die Finanzverwaltung hat daher die steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Hilfe verlängert bzw. neu gefasst. Dies betrifft insbesondere die Anwendung der Richtsatzsammlung, Spenden, die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sowie die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen.
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) ist zum 1. Januar 2020 eine neue Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer für die Leistungen selbständiger Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder eingeführt worden. Sie ist geregelt in § 4 Nr. 29 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu aktuell ein Einführungsschreiben veröffentlicht.
Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß Paragraph 233a der Abgabenordnung ist mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat (also 1,8 Prozent pro Jahr) abgesenkt worden. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für die so genannte Vollverzinsung verfassungskonform auszugestalten. Der Zinssatz betrug bisher 0,5 Prozent pro Monat (also 6 Prozent pro Jahr).
Eine gute Nachricht gibt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Finanzverwaltung hat die Lohnsummenregel bei der Übertragung von Betriebsvermögen temporär entschärft. Werden die für die Verschonung rechnerisch erforderlichen Lohnsummen pandemiebedingt unterschritten, ist eine abweichende Festsetzung oder ein Erlass der Nachversteuerung möglich. Hierzu müssen besondere Kausalitätsanforderungen erfüllt werden.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, kurz KöMoG) ist für gewerbliche Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ein antragsbasiertes Optionsmodell für die Besteuerung als Kapitalgesellschaft unter Beibehaltung des gegenwärtigen Status (was Mitbestimmung, Publizität und gesellschaftsrechtliche Flexibilität angeht) eingeführt worden. Das eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten, stellt die optierenden Gesellschaften aber zugleich vor vielschichtige praktische Anwendungsfragen.
Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Unwetterereignisse durch die Hochwasserkatastrophe, haben sich Bund und Länder auf umfassende steuerliche Erleichterungen verständigt.
Wer als Eigenheimbesitzer eine kleine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk betreibt, kann ab sofort wählen, ob er die Einkünfte aus der Erzeugung von Strom versteuern will oder nicht. Die Option zur Steuerpflicht lohnt sich nur dann, wenn dauerhaft Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt werden, die mit anderen positiven Einkünften (zum Beispiel aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer) verrechnet werden können.
Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren, profitieren Sie – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.
Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige stellt eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem dar. Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nicht deklariert oder unzutreffende Angaben im Zusammenhang mit den Betriebsausgaben gemacht, ist der Tatvorwurf der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO verwirklicht worden. Dieser Zwickmühle kann man allerdings wieder entkommen – im Ergebnis muss man lediglich „die Hosen runterlassen“. Zuletzt ist der Sachverhalt um das Unternehmen Airbnb bekannt geworden. Die Kunden dieses Unternehmens hatten die Möglichkeit eine Selbstanzeige abzugeben.
In Zeiten des Mindestlohns und der Pandemie überlegen viele Arbeitgeber, etwaige zeitlich begrenzte personelle Defizite mit Selbstständigen bzw. freien Mitarbeitern zu schließen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben und arbeitsrechtliche Verpflichtungen entfallen vollständig. Die hieraus resultierenden sozialversicherungs- und strafrechtlichen Konsequenzen sind allerdings nicht unbeachtlich.
Die Finanzbehörden sind nach Paragraf 89 Absatz 2 der Abgabenordnung verpflichtet, verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten zu erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Ein Antrag lohnt insbesondere bei Gestaltungen von großer Tragweite, wenn es unterschiedliche Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur gibt und daher nicht absehbar ist, wie die Finanzverwaltung mehrere Jahre später im Veranlagungsverfahren entscheiden wird.
In der Abgabenordnung sind die steuerlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit erheblich entbürokratisiert und digitalisierbarer ausgestaltet worden, wovon alle gemeinnützigen Organisationen profitieren.
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind seit dem 1. Januar 2017 – und zunächst bis zum 31. Dezember 2030 – nach Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ebenso von der Einkommensteuer befreit wie die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu jüngst wichtige Zweifelsfragen geklärt.
Lotto ist in Deutschland außerordentlich beliebt. Über sieben Millionen Lottospieler geben regelmäßig ihren Tipp ab, über zwanzig Millionen Bundesbürger tun dies zumindest gelegentlich. Auch an Preisausschreiben und Verlosungen mit Geldgewinn nehmen die Deutschen gerne teil. Oftmals stellt sich da die Frage: Muss man eigentlich Geldgewinne wie einen Lottogewinn versteuern?
Jeder Steuerzahler kann sich im Einspruchsverfahren auf schwebende Prozesse vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Das Finanzamt ist dann gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Getreu dem Motto „Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“, profitieren Sie quasi als Trittbrettfahrer von den anhängigen Musterverfahren.
Die Große Koalition hat am 3. Juni 2020 ein stolze 57 Maßnahmen umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verabschiedet, das die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie abfedern soll. Wir beleuchten die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Praxis.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden bei immer mehr Unternehmen spürbar. Die finanziellen Soforthilfen von Bund und Ländern reichen meist nicht aus, um die Liquiditätsengpässe zu überwinden. Daher versucht die Bundesregierung mit weiteren vielschichtigen Maßnahmenpaketen, Unternehmen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, z. B. durch Unterstützungsmaßnahmen der Finanzverwaltung
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastungen nach Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Brille von der Steuer absetzen können, unter welchen Umständen eine Brille als außergewöhnliche Belastung gilt, und ob eine Brille steuerlich absetzbar ohne Rezept ist. Außerdem klären wir auf, ob Sie auch Kontaktlinsen absetzen können.
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt. Gefördert werden zudem Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen.
Die Verlagerung der Geschäftstätigkeit ins Ausland mag für mittelständische Unterneher attraktiv wirken. Der Schritt möchte allerdings gut geplant sein, denn eine Reihe von Risiken bestehen.
Mittelständische Unternehmen fühlen sich nicht selten steuerlich und wirtschaftlich gegenüber Großunternehmen benachteiligt, denn den Unternehmern bleiben von vornherein viele Gestaltungsmöglichkeiten versagt, die Großunternehmen eröffnet sind.
Der unentgeltliche Erwerb von Kulturgütern ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. So soll verhindert werden, dass Erben oder Beschenkte wegen der Steuerbelastung gezwungen sind, an ausländische Personen zu veräußern.
Im August 2017 trat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ein Reformpaket in Kraft, mit dem die betriebliche Altersversorgung gefördert und die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden sollen.